Bundesverwaltungsgericht kassiert Kita-Obergrenze

Aus der Reihe „Der Senat denkt sich was aus, die Justiz kassiert‘s wieder ein“, diesmal: die Zuzahlungsobergrenze für die Betreuung in Kitas – denn die ist unwirksam, sagt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 5 C 6.22). Die Hintergründe hat Susanne Vieth-Entus hier für Sie zusammengefasst.