Korrektur zur Meldung „Parkverbot für E-Roller“
Korrektur zur Meldung „Parkverbot für E-Roller“ (CP vom 8.8.) – Es gibt einen Pariser Platz in Berlin und ein Brandenburger Tor, aber weder ein Pariser Tor noch einen Brandenburger Platz, aber das Abstellverbot gilt an allen vier genannten Stellen (und falls Sie eine Erklärung für den „Brandenburger Platz“-Fehler erwarten: Uns ist noch keine eingefallen, außer „geistige Umnachtung am frühen Morgen“).