Gute Nachrichten für Bestatter

Gute Nachrichten für Bestatter und alle, die es werden wollen: Jeder darf ein Krematorium betreiben. Es gebe „kein Verwaltungsmonopol für den Betrieb von Krematorien“, wie das Verwaltungsgericht Berlin mitteilt.

Der Senat hatte das zunächst anders gesehen und einer GmbH den Betrieb verwehrt – mit der Begründung, dass „ein öffentlich betriebenes Krematorium den Anforderungen an eine sichere und würdevolle Feuerbestattung besser gerecht werden“ könne. Das Gericht entschied: Die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit decke auch den Bau und Betrieb eines Krematoriums ab. Krematorien-Startups, wann?