Karlsruhe veröffentlicht Begründung für Ablehnung von Eilanträgen gegen Wiederholungswahl
Noch ist das Kapitel Wiederholungswahl in Berlin nicht abgeschlossen. Heute Vormittag wird das Bundesverfassungsgericht seine mit Spannung erwartete Begründung veröffentlichen, warum es den Eilantrag gegen die Wiederholungswahl Ende Januar abgelehnt hat. Theoretisch ist sogar immer noch möglich, dass die Wiederholungswahl im Hauptsacheverfahren für nichtig erklärt wird. Und ganz ehrlich: Überraschen lassen sollte sich davon in Berlin keiner, falls es so kommt.