Frühlingsgefühle in Berlin: Im Garten zwitschern die Vögel, im Park blühen die Krokusse und an den Laternen sprießen lächelnde Politikerinnen und Politiker. Sechs Monate vor der Wahl erreichten uns zuletzt viele irritierte Mails aus der Checkpoint-Community: Dürfen die das?
„Einzelne Parteien scheinen von der ‚Morbus Plakatensis‘ ergriffen zu sein“, schreibt Landeswahlleiter Stephan Bröchler gut gelaunt. Zur Erinnerung: Kostenpflichtige Flächen (etwa Stromkästen) dürfen ganzjährig plakatiert werden, kostenfreie Laternen frühestens sieben Wochen vor der Wahl. Aber: Läuft ein Volksbegehren, dürfen Parteien während der Eintragungsfrist zusätzlich plakatieren. Deshalb hängen Plakate zu „Berlin autofrei“ schon jetzt. Der Hinweis darauf steht allerdings oft nur klitzeklein neben den Kandidatenköpfen. Ist das nicht eine kreative Überdehnung des Gesetzes? Nein: Solange ein Bezug besteht, ist die Schriftgröße egal. Bröchler stellt klar: „Nach dem Wortlaut des Gesetzes besteht für die Verwaltungsbehörden kein Ermessensspielraum, um die Gesamtwirkung des Plakates zu bewerten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.“ Vermessen kann man’s trotzdem finden.
Die „Auto verbieten verboten“-Plakate der CDU werden übrigens derzeit vielerorts so geknickt, dass nur „Auto verbieten“ übrig bleibt. Dieser Origami-Aktivismus fruchtet aber nicht, findet CDU-Sprecherin Stéphanie Weber: „Spätestens seit der Debatte um die Friedrichstraße wissen die Berlinerinnen und Berliner unsere Haltung zum Auto sehr genau einzuschätzen, unabhängig von mutwilligen Veränderungen an einzelnen Plakaten.“ Zurück zu einer generellen Frage: