Ein Hund im Büro

Voran schreitet unterdessen die Verwaltungsreform. Also zumindest ein bisschen. Heute beschäftigt sich der Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus mit einem Antrag der Noch-Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke. Titel: „Hunde von Beschäftigten in Senats- und Bezirksverwaltungen und landeseigenen Unternehmen ermöglichen“. Die Möglichkeit, seinen Hund mit zur Arbeit zu nehmen, sei „zeitgemäß“ und wirke sich „positiv auf die Beschäftigten“ aus, heißt es in der Begründung.

Die Fraktionen fordern den Senat daher auf, eine „Muster-Dienstvereinbarung“ sowie „eine Positivliste“, in welchen Gebäuden Hunde zulässig sind, zu erarbeiten.