Senat hält Sex unter Nachtigallen für „ethisch vertretbar“
Sie erinnern sich an die Affäre Nachtigall? Die Umweltverwaltung untersagte einer Forscherin, drei freifliegende Nachtigall-Herren und drei gezüchtete Nachtigall-Damen zur Fortpflanzung miteinander zu verkuppeln (CP v. 11.3.18) – und weil die Vögel nicht miteinander vögeln durften, flog die Wissenschaftlerin mitsamt ihrer ECR-Förderung (Starting Grant 1,5 Mio) weiter nach Bayern, wo es offenbar weniger Probleme mit bezahltem Sex gibt. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Taschner wollte jetzt wissen: „Wie bewertet der Senat im Rückblick die Abwägung von wissenschaftlichem Nutzen und Tierleid im vorliegenden Fall?“ Die Antwort: Der Regierende Wissenschaftssenator hält Sex unter Nachtigallen für „ethisch vertretbar“.
Übrigens: „Die Überwachung des Transports von Tieren unterliegt in Berlin den Bezirksämtern“ – Ping. Die Kontrolle von Tierversuchen dem Lageso – Pong. Beim Besuch einer Forschungseinrichtung der FU wurde festgestellt: „Pferd: Haltung verbesserungswürdig“.