Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Monika Herrmann abgelehnt

Sie erinnern sich an die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Monika Herrmann? Der Bezirksbürgermeisterin war vorgeworfen worden, das Kreuzberger Drogenproblem nicht zu lösen, und der CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger, der davon Wind bekam (so ein Zufall aber auch), hatte die Senatskanzlei öffentlichkeitswirksam gefragt, was denn da los ist. Die Antwort von Björn Böhning: „Zu laufenden Verfahren und Einzelpersonalangelegenheiten kann keine Auskunft gegeben werden.“ Nun, der Checkpoint hat solche Probleme ja nicht, deshalb hier die Auflösung des Falls: Die Senatskanzlei lehnt die Dienstaufsichtsbeschwerde ab - Begründung (war ja klar): Herrmann ist nicht zuständig.