Tanzverbot in Berlin am Karfreitag zwischen 4 und 21 Uhr
Zum Ostergeschäft gehört auch die traditionelle Tanzverbotsdebatte, die pünktlich zum Karsamstag dann wieder keinen mehr interessiert. Wir belassen es daher hier bei dem Hinweis, dass in Berlin das Tanzverbot am Karfreitag offiziell zwischen 4 und 21 Uhr gilt, Kontrollen aber wie jedes Jahr sehr unwahrscheinlich sind. Wen es dennoch beruhigt: Eine Ordnungswidrigkeit begeht nur, wer Tanzveranstaltungen organisiert, und nicht, wer selbst das Tanzbein hebt.