Der Senat kämpft für Vielfalt – das Parlament macht mit
Auch das Abgeordnetenhaus nimmt den Koalitionsvertrag ernst – und zwar in Sachen „Vielfalt“. 32-mal hatten die rot-grün-roten Verhandler diesen Begriff auf den insgesamt 149 Seiten untergebracht, am Ende wurde für „Vielfalt“ sogar eine neue Senatsverwaltung geschaffen („Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung“, früher „Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung“).
Demnach ist das Ziel des Senats „eine vielfältige Gesellschaft“ in der „Stadt der Vielfalt“ („Vielfalt ist Stärke und Markenzeichen Berlins“), die von „ihrer vielfältigen Zivilgesellschaft“ lebt und „als demokratische, vielfältige und weltoffene Stadt zu repräsentieren“ ist, weshalb „an einem vielfältigen Berlin“ gearbeitet wird.
In der Stadtentwicklung wird „vielfältige Nutzung“ angestrebt, in der Umweltpolitik eine „biologische Vielfalt“, im Öffentlichen Dienst „Vielfalt sowie Teilhabe“ und in den Schulen gilt „Vielfalt als Chance“.