Mutmaßliche Vergewaltigung in Jugendclub: Günther-Wünsch wirft Neuköllner Stadträtin verzögerte Aufklärung vor

Wird gegen Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke) wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt oder nicht? Die Jugendsenatorin meint: Es gibt Wichtigeres. Von Margarethe Gallersdörfer.

Mutmaßliche Vergewaltigung in Jugendclub: Günther-Wünsch wirft Neuköllner Stadträtin verzögerte Aufklärung vor
Foto: dpa / Soeren Stache

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung eines Mädchens in einem Neuköllner Jugendclub wird gegen Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke) nicht wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt.

Warum Katharina Günther-Wünsch (CDU) das Ende März im Abgeordnetenhaus erzählte? Weil die Justizverwaltung ihr das so zugearbeitet habe, erklärte die Jugendsenatorin gestern im Bildungsausschuss. Und zitierte wörtlich aus der Passage: „Zudem wurde, ebenfalls aufgrund von Privatanzeigen, ein Verfahren gegen die Jugendstadträtin des Bezirksamtes Neukölln wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet.“ Dass dieser Straftatbestand für eine Stadträtin gar nicht in Frage kommt, sollte gerade die Justizverwaltung eigentlich wissen.

Die von Nagels Anwalt geforderte Unterlassungserklärung (CP vom 15.