Mutmaßliche Vergewaltigung in Jugendclub: Günther-Wünsch wirft Neuköllner Stadträtin verzögerte Aufklärung vor

Wird gegen Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke) wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt oder nicht? Die Jugendsenatorin meint: Es gibt Wichtigeres. Von Margarethe Gallersdörfer.

Mutmaßliche Vergewaltigung in Jugendclub: Günther-Wünsch wirft Neuköllner Stadträtin verzögerte Aufklärung vor
Foto: dpa / Soeren Stache

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung eines Mädchens in einem Neuköllner Jugendclub wird gegen Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke) nicht wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt.

Warum Katharina Günther-Wünsch (CDU) das Ende März im Abgeordnetenhaus erzählte? Weil die Justizverwaltung ihr das so zugearbeitet habe, erklärte die Jugendsenatorin gestern im Bildungsausschuss. Und zitierte wörtlich aus der Passage: „Zudem wurde, ebenfalls aufgrund von Privatanzeigen, ein Verfahren gegen die Jugendstadträtin des Bezirksamtes Neukölln wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet.“ Dass dieser Straftatbestand für eine Stadträtin gar nicht in Frage kommt, sollte gerade die Justizverwaltung eigentlich wissen.

Die von Nagels Anwalt geforderte Unterlassungserklärung (CP vom 15. April) will die Jugendverwaltung nicht abgeben: Wie eine Sprecherin dem Checkpoint sagte, sei das Schreiben zwar „umgehend“ beantwortet worden. Aber: „Die Senatorin hat sich im Abgeordnetenhaus zutreffend auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen geäußert.“

Günther-Wünsch schimpfte im Ausschuss, das Jugendamt und Nagel hätten massive Fehler gemacht und verzögerten nun die Aufarbeitung. Zu einem ersten Termin zur Gründung der Aufarbeitungskommission sei Nagel „vollkommen unvorbereitet“ erschienen, sodass die Sitzung habe vertagt werden müssen. „Inzwischen sind wieder Wochen ins Land gegangen. Und wer Schutzbefohlene nicht ausreichend schützt, der darf sich bei der Aufarbeitung keine Zeit lassen.“ Recht hat sie.

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