Auto als Waffe eingesetzt – Staatsanwaltschaft sieht „kein öffentliches Interesse“ für Strafverfolgung

Ein Autofahrer fuhr Passanten leicht an, um sie so aus dem Weg zu schieben, statt ihnen auszuweichen. Jetzt wurde das Verfahren gegen den Mann eingestellt. Von Lorenz Maroldt

Auto als Waffe eingesetzt – Staatsanwaltschaft sieht „kein öffentliches Interesse“ für Strafverfolgung
Ein „Spielstraße“-Hinweisschild und ein Geschwindigkeitsschild hängen in Berlin an einer temporären Spielstraße. (Archivbild) Foto: Paul Zinken/dpa

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Staatsanwaltschaftliche Bequemlichkeit hat ein Aktenzeichen – es lautet „(341 Cs) 3024 Js 9997/21 (183/21)“. Unter dieser Nummer wurde jetzt ein Verfahren gegen einen Autofahrer eingestellt, der laut Anzeige seinen SUV wie eine Waffe benutzte: Zweimal fuhr er demnach im April 2021 in einer verkehrsberuhigten Zone (Karl-August-Platz) einen Fußgänger leicht an, um ihn von der Straße zu schieben – anstatt, was möglich gewesen wäre, links vorbeizuziehen. Was kommt da alles in Frage? Mal sehen … Nötigung, versuchte Körperverletzung, Fahrerflucht – aber laut Justiz besteht an einer weiteren Verfolgung des Falles „kein öffentliches Interesse“(§ 153 StPO). Also, ich würde hiermit mein öffentliches Interesse anmelden – jedenfalls an einer Aufklärung, ob jemand, der sich dermaßen gemeingefährlich verhält, wirklich einfach so ermutigt davonfahren kann.