Wie der Senat die Bürgerämter hängen lässt

Rot-Rot-Grün scheitert bei den Bürgerämter an seinen Koalitionsvereinbarungen. Wie ein Beispiel aus Charlottenburg-Wilmersdorf demonstriert. Von Lorenz Maroldt.

Wie der Senat die Bürgerämter hängen lässt
Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Wirklich zum Verzweifeln ist mal wieder – nein: ist immer noch (!) die Situation in den Bürgerämtern. Gerade jetzt, da viele doch noch einen Urlaub planen und feststellen, dass ihr Ausweis verlängert werden muss, gibt es null Komma null freie Termine (nur wer den ganzen Tag über nichts anderes zu tun hat, als auf der Senatswebsite im Sekundentakt auf den „Termin berlinweit suchen“-Button zu klicken, hat vielleicht Glück). Wollen wir nochmal kurz in den Koalitionsvertrag von 2016 (!!) schauen? Ok? Ok:

+ „Wir wollen die gute Entwicklung unserer Finanzen nutzen, um für die Berliner*innen eine gute Infrastruktur zu schaffen (…) und besonders die Bezirke in die Lage zu versetzen, ihre wichtigen Leistungen schneller und besser zu erledigen.“ (S.8)

+ „Die von den Bezirken vorgeschlagenen Ziele für 2017, dass Bürger*innen innerhalb von 14 Tagen ihr Anliegen in einem Berliner Bürgeramt erledigen können müssen (…) macht sich die Koalition zu eigen.“ (S. 135)

+ „Dass es nicht nur das Instrument der vorherigen Terminvereinbarung gibt, sondern auch den direkten Gang zum Bezirksamt (Wartemarke), soll auch im Internet sichtbar sein einschließlich der Wartezeitinformation.“ (S. 135).

Vor diesem Hintergrund wirkt es geradezu skandalös, was soeben in Charlottenburg passiert – bzw. nicht passiert. Denn hier sollte am 1. August im Ludwig-Erhard-Haus ein zusätzliches zentrales Bürgeramt eröffnen, u.a. wegen der Erwartung, „dass die Nachfrage nach Ausweisdokumenten massiv steigt“, wie Stadtrat Arne Herz dem Checkpoint sagt. Und weiter: „Die notwendigen planerischen Vorarbeiten für Anmietung und Umbau waren in einem gemeinsamen Kraftakt zwischen Bezirk und Innenverwaltung innerhalb von vier Wochenfertig erarbeitet.“ Doch jetzt verweigert im letzten Moment die Finanzverwaltung ihre Zustimmung. Sie beruft sich dabei auf einen Parlamentsbeschluss von 7.11.2018, demzufolge „Markt-Anmietungen zu vermeiden sind“. Also wird nun erstmal geprüft, ob „landeseigene Liegenschaften für die beabsichtigten Nutzungen zur Verfügung stehen“. Laut Finanzverwaltung sind derzeit mehrere Verwaltungsebenen „in enger Abstimmung, um eine geeignete Lösung zu finden“ - mit anderen Worten: Wir haben mehr als genug Zeit, um nochmal in Ruhe den Koalitionsvertrag zu studieren („Wir wollen die gute Entwicklung unserer Finanzen nutzen…“).