Wenn billige T-Shirts wichtiger als die Versammlungsfreiheit sind

Wir spulen zurück zum Wochenende und erinnern an schildbürgerhafte Szenen. Während am Samstag in der Schlange vor dem Primark am Alexanderplatz mehrere Hundert Menschen standen, wurden nebenan Gruppen von Demonstranten von der Polizei auseinandergebeten und abgedrängt. Die Freude am billigen Konsum schien über dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu stehen. Die Rechtspolitiker im Abgeordnetenhaus fordern den Senat deshalb auf, die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit aufzuheben. Der SPD-Rechtspolitiker Sven Kohlmeier betonte: „Demokratie lebt von Meinungsfreiheit und vom Versammlungsrecht.“ Christian Gaebler (SPD), Chef der Senatskanzlei, sprach dagegen von einem „Zielkonflikt“ zwischen Grundrechten und Pandemiebekämpfung. Womit Gaebler sicher nicht unrecht hat. Das hätte sich der Senat aber überlegen sollen, bevor alle Kaufhäuser wieder aufgesperrt wurden. Das ist der eigentliche Zielkonflikt. Trotz des Parlamentsbeschlusses will Rot-Rot-Grün aber am vereinbarten Stufenmodell festhalten: Ab dem 25. Mai sollen Versammlungen bis zu 100 Teilnehmern möglich sein, ab Anfang Juni will Innensenator Geisel Demonstrationen wieder ganz erlauben. Bis dahin gilt: Sie dürfen eine Stunde für ein billiges T-Shirt anstehen, aber ohne Anmeldung nicht unbedingt ein Protestplakat hochhalten.