Neues vom Rottweiler: Prozess um Persönlichen Referenten von Wedl-Wilson vor dem Landgericht

Der Mann (der nicht mehr namentlich genannt werden möchte), zeigte im Rahmen der Fördergeldaffäre der Berliner CDU erfolgreich seine Zähne. Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Checkpoint-Berichterstattung über ihn wurde jetzt zurückgewiesen. Von Lorenz Maroldt.

Neues vom Rottweiler! Sie erinnern sich: So nennt Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson ihren Persönlichen Referenten. Der Mann zeigte der Verwaltung erfolgreich die Zähne, um die vom CDU-Abgeordneten Christian Goiny geforderte Bewilligung von Förderanträgen durchzubeißen.

Mehr als ein Dutzend Mal taucht er in den internen Chats zwischen der Senatorin und dem Abgeordneten als Durchsetzer auf, von beiden vertraulich beim Vornamen genannt. Vor seiner Zeit in der Verwaltung war er u.a. Presse- und Medienreferent im Bundestag, Kurator von Veranstaltungen und Ausstellungen und arbeitete als Projektmanager für die Bundesstiftung Aufarbeitung. Er arbeitet im CDU-Landesfachausschuss Kultur mit und ist in Kai Wegners Wahlkreis Beisitzer im Vorstand des CDU-Ortsvorstands Kladow.

Ein bekannter, ein öffentlicher, ein politischer Mann also, präsent auch im Internet und in den sozialen Medien. Als wir ihn aber hier beim Namen nannten (Checkpoint vom 11.3.), rief er nach seinem Anwalt. Er wollte, wenn schon, dann ein namenloser Rottweiler sein. Also beantragte er gegen den Checkpoint eine einstweilige Verfügung. Zur gleichen Zeit war plötzlich sein LinkedIn-Profil nicht mehr aufrufbar, die Vita auf der CDU-Parteiwebsite (u.a. mit dem Hinweis auf seine Bundestagstätigkeit) verschwand auf wundersame Weise und der Instagram-Account ist auf „privat“ gestellt.

Auch beim Prozess vor dem Landgericht in dieser Woche tauchte er nicht auf, sondern schickte seinen Anwalt. Der gab zwar noch zu Protokoll, dass der Abgeordnete Goiny seinem Mandanten „zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Anweisungen erteilt“ hat (was ja auch nicht vom Checkpoint behauptet wurde), und habe, wenn er doch mit „Ideen oder Wünschen von Abgeordneten konfrontiert worden“ sei, „nichts in diese Richtung veranlasst, sondern die Sache der Senatorin zur Entscheidung vorgelegt“; aber das Gericht konnte er auch damit nicht überzeugen: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Checkpoint wurde auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.