Neue Ausführungsvorschriften für die Jagd
Falls Sie vorhaben sollten, im Grunewald oder anderswo im grünen Berlin auf Tiere zu ballern, möchten wir Sie hier auf die neuen Ausführungsvorschriften zu den Jagdbezirken aufmerksam machen (Auszug): „Der Erlegerin oder dem Erleger steht die Trophäe rechtmäßig erlegten Reh-
und Schwarzwildes zu. Trophäen von Rot-, Dam- und Muffelwild verbleiben im Eigentum des Forstamtes, sofern durch die Erlegerin oder den Erleger kein Erwerb zu den in der Anlage 2 bezeichneten Beträgen erfolgt.“ Widdertrophäen z.B. kosten je nach Alter zwischen 70 und 500 Euro, für einen alten Hirsch werden auch schon mal 2200 Euro fällig. Für den Preis bekommen Sie statt eines toten Schädels aber auch schon einen kleinen niedlichen Hund mit Stammbaum (Beispiel hier) – und so einer ist, wie meine Oma immer sagte (aber nicht wirklich meinte): „zum Schießen“ (also total lustig).