Neue Ausführungsvorschriften für die Jagd
Falls Sie vorhaben sollten, im Grunewald oder anderswo im grünen Berlin auf Tiere zu ballern, möchten wir Sie hier auf die neuen Ausführungsvorschriften zu den Jagdbezirken aufmerksam machen (Auszug): „Der Erlegerin oder dem Erleger steht die Trophäe rechtmäßig erlegten Reh-
und Schwarzwildes zu. Trophäen von Rot-, Dam- und Muffelwild verbleiben im Eigentum des Forstamtes, sofern durch die Erlegerin oder den Erleger kein Erwerb zu den in der Anlage 2 bezeichneten Beträgen erfolgt.“ Widdertrophäen z.B.