Was der Mieter nicht weiß, macht ihn nicht heiß: Vonovia verschweigt armen Berlinern Mieterhöhungs-Grenze

Bis Ende des Jahres sollen Wohnkosten für Bedürftige um maximal zwei Prozent steigen. Trotzdem verlangt der Konzern kräftige „Mietanpassungen“ – Kunden könnten ja widersprechen. Von Julius Betschka

Was der Mieter nicht weiß, macht ihn nicht heiß: Vonovia verschweigt armen Berlinern Mieterhöhungs-Grenze
Ein Mann blickt besorgt auf ein Mieterhöhungsschreiben (Symbolbild). Foto: Imago/Westend61

Mieten hoch, Laune runter? So geht es zurzeit manchem Bewohner mit Vonovia. Der Konzern verschickt gerade kräftige Mieterhöhungen an manche Mieter – auch an solche mit Wohnberechtigungsschein. Ein Schreiben liegt dem Checkpoint vor. Dabei hatte man sich doch im „Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ auf eine Grenze von zwei Prozent bis Ende dieses Jahres beschränkt. Alles nur ein Bluff? Mitnichten, antwortet zumindest Vonovia. Deren Haltung geht so: Natürlich gelte die Regel für WBS-Berechtigte – falls die Mieter sie einfordern! Anders als über andere Regeln des Bündnisses klärt der Konzern in seinen Schreiben zur – Achtung, Euphemismus! – „Mietanpassung“ allerdings nicht darüber auf.

Ein Sprecher schreibt auf Checkpoint-Anfrage: „Nach Versand der Mieterhöhungsverlangen melden sich die Kunden bei uns und weisen darauf hin, dass die Regelung für sie gilt. Wenn dann die entsprechenden Unterlagen vorliegen, passen wir die Erhöhung an.“ Es gilt offenbar die alte Hausmeisterregel: Was der Mieter nicht weiß, macht ihn nicht heiß.