Senat hält Volksbegehren „Berlin autofrei“ für unzulässig
Eher aus Ärger einen roten Kopf dürften die Aktivisten des Volksbegehrens „Berlin autofrei“ bei der Nachricht aus der Innenverwaltung bekommen haben. Diese hält das Vorhaben der Initiative für unzulässig. Begründung: Der Plan, je Person nur noch zwölf private Autofahrten pro Jahr innerhalb des S-Bahnrings zu erlauben, sei „mit unverhältnismäßigen Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit“ verbunden. Wohl am kommenden Dienstag dürfte sich der Senat auch offiziell dieser Entscheidung anschließen.
„Es ist nicht nur verhältnismäßig, sondern dringend notwendig, dass wir den Autoverkehr in Berlin deutlich reduzieren“, konterte die Initiative. Mut für den Gang vors Landesverfassungsgericht macht ihnen ein Rechtsgutachten im Auftrag der Senatsverkehrsverwaltung. Auch dieses erhebt Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Es könne jedoch „noch möglich sein“, das Gesetz auch „grundrechtskonform zu interpretieren“. Und in welche Richtung blinken Sie bei der Idee?