Senat hält Volksbegehren „Berlin autofrei“ für unzulässig
Eher aus Ärger einen roten Kopf dürften die Aktivisten des Volksbegehrens „Berlin autofrei“ bei der Nachricht aus der Innenverwaltung bekommen haben. Diese hält das Vorhaben der Initiative für unzulässig. Begründung: Der Plan, je Person nur noch zwölf private Autofahrten pro Jahr innerhalb des S-Bahnrings zu erlauben, sei „mit unverhältnismäßigen Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit“ verbunden.