Obskurer Vorgang bei Berliner Wahlpannenaufklärung: Hat Verfassungsgerichtspräsidentin Ludgera Selting gelogen?

Selting sei nicht befangen, urteilte der Gerichtshof nach einem Streit mit einem Wahl-Beschwerdeführer. Doch stimmte Seltings vorherige Stellungnahme überhaupt? Von Lorenz Maroldt

Obskurer Vorgang bei Berliner Wahlpannenaufklärung: Hat Verfassungsgerichtspräsidentin Ludgera Selting gelogen?
Ludgera Selting, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Berlin, bei ihrer Vereidigung 2019. Foto: picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka

Noch größerer Ärger droht der Berliner Politik nach Checkpoint-Informationen aber durch einen obskuren Vorgang, der sich am Morgen des 20. Mai 2022 im Verfassungsgericht abspielte.

Es geht dabei um einen Aufritt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, die mit einer Mitarbeiterin eines Wahl-Beschwerdeführers aneinandergeraten war. Die Frau hatte dort mit einigen Helfern tagelang die mehrere zehntausend Seitenumfassenden Berichte aus den Wahllokalen gesichtet.