Gericht hebt Blockade auf: Bezirk Mitte muss Modernisierungen im Milieuschutzgebiet genehmigen
Der Bezirk Mitte wollte den Bau von wandhängenden Toiletten, Balkonen und Handtuchheizungen verbieten. Doch das Verwaltungsgericht urteilt: Moderne Standards sind auch im Milieuschutzgebiet erlaubt. Von Stefan Jacobs.
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Auch in Milieuschutzgebieten muss es nicht bleiben wie in Zille sein Milljöh. Die Eigentümerinnen zweier Wohngebäude haben das Bezirksamt Mitte verklagt, weil es ihnen den Einbau einer wandhängenden Toilette sowie eines Handtuchheizkörpers in einer Wohnung sowie den Anbau von 13 Balkonen à vier Quadratmeter im Milieuschutzgebiet nicht genehmigt hatte. Denn das seien „wohnwerterhöhende bauliche Änderungen“, die über einen zeitgemäßen Ausstattungszustand hinausgingen. Das Verwaltungsgericht gab den Klägerinnen allerdings recht – weil es doch nur um Schaffung heute üblicher Standards gehe.