Falscher Freispruch für Florian Schmidt

Was für ein Schmidteinander: Die Bezirksaufsicht hat Xhains Baustadtrat Florian Schmidt (Grünaußen) kritisiert, da sein Vorgehen in Sachen „Diese eG“ der „hohen Bedeutung des Akteneinsichtsrechts nicht ausreichend Rechnung trägt“. Es sei dazu geeignet, „die Transparenz des Verwaltungshandelns in Frage zu stellen“, heißt es in einem zweiseitigen Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt. Die Bezirksaufsicht der Innenverwaltung stellt klar, dass das Akteneinsichtsrecht der Bezirksverordneten „zum Teil beeinträchtigt wurde“.

Moment. Hatten wir gestern nicht etwas von „Freispruch“ geschrieben? Das war so: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte eine offizielle Pressemitteilung verschickt, mit der man angeblich das Prüfergebnis durch die Bezirksaufsicht verkündete. Darin hieß es wörtlich: „Die Prüfung ergab, dass das Akteneinsichtsrecht der BVV durch das Bezirksamt ausreichend sichergestellt wurde (...).“ Das war nicht nur kräftig geschönt, sondern eine Verdrehung der Tatsachen (siehe oben).

Die Innenverwaltung hat deshalb am Freitag – nach unserer Anfrage – eine eigene Stellungnahme veröffentlicht. Weitere Schritte leitete die Bezirksaufsicht demnach nur nicht ein, weil die Akteneinsicht inzwischen „mehrfach und vollumfänglich angeboten“ wurde (SPD und FDP hatten darauf gedrungen) und die Bezirksverordneten vor dem Verwaltungsgericht klagen könnten. Weitere Ermittlungen (u.a. Haushaltsuntreue) laufen. Harald Georgii, bis vor kurzem Kreis-Chef der SPD Xhain, schrieb dem Checkpoint am Abend: „Florian Schmidt hat sich untragbar gemacht. Er ist nicht zu halten.“ Abwarten...

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