Geldstrafen fürs Offenhalten von U-Bahn-Türen
Jetzt wird’s aber Zeit für ein paar gute Nachrichten:
1. Mai, es ist vorbei. Wer ab Donnerstag noch schnell in die abfahrbereite U-Bahn hechtet oder sich durch die sich schließenden Türen von Bus oder Straßenbahn quetscht, muss künftig mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Damit sollen Türstörungen und -schäden reduziert und im Zweifel bezahlt werden. Kontrollieren soll dies laut BVG das Sicherheitspersonal. Wenn es denn nicht selbst den Zug verpasst.