Berliner Wohnhilfe für Ukrainer: Unentgeltliche Überlassung von Wohnungen an Geflüchtete ist keine Zweckentfremdung

Wer Geflüchteten eine Wohnung vorübergehend unentgeltlich zur Verfügung stellt, macht sich nicht der Zweckentfremdung schuldig, ergab eine Checkpoint-Anfrage. Von Lorenz Maroldt.

Berliner Wohnhilfe für Ukrainer: Unentgeltliche Überlassung von Wohnungen an Geflüchtete ist keine Zweckentfremdung
Foto: Horst Galuschka/Imago