Fontaine-Mörder bekommt lebenslänglich

Urteil 2: Lebenslange Haft ist die Strafe für einen 18-jährigen Tschetschenen, der die Kunsthistorikerin Susanne Fontaine im Tiergarten erwürgt hatte. Das Gericht lehnte die Anwendung von Jugendstrafrecht ab, Begründung: Dem jungen Mann sei nicht mehr zu helfen, er sei „ein zutiefst antisozialer Mensch“.