Kneipenwirt scheitert bei Corona-Entschädigung
Das Landgericht Berlin hat am Dienstag die Entschädigungsklage eines Charlottenburger Wirtes abgewiesen und damit klar gemacht, dass er keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die coronabedingte Schließung seiner Kneipe hat. Gleichzeitig hat sich der Senat auf 3.000 Euro Mietzuschuss für Wirte geeinigt – vor dem Beschluss will man noch abwarten, ob es „möglicherweise Mittel vom Bund gibt“.