Nach Attacken in Berliner Clubs: Was der Senat gegen „Needle-Spiking“ unternehmen will
Eine Abgeordnetenanfrage brachte zutage, von wie vielen Fällen der Senat weiß – und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Eine davon: „Awareness“ stärken. Von Joana Voss
Dem Senat sind sieben "Needle-Spiking" bekannt, die in Berliner Clubs stattgefunden haben. Foto: Imago/Blickwinkel
Weniger Anlass zum Feiern gibt ein neues Partyphänomen. Bei sogenannten „Needle-Spiking-Attacken“ wird meist unbemerkt per Nadel eine Substanz injiziert, die Unwohlsein, Amnesie oder Übelkeit auslöst. Dem Senat sind sieben derartige Fälle in Berliner Clubs bekannt (Erkenntnisse über die Substanzen, gesundheitlichen Folgen, Täter:innen und Motive allerdings nicht). Präventive Maßnahmen und „Awareness-Strukturen“ sollen künftig helfen (Q: Anfrage MdA Julian Schwarze und Bahar Haghanipour/Grüne). Und: „Als repressiver Ansatz wird für bewusstlose, nicht ansprechbare Personen oder Personen, die den Wunsch nach einem Krankenwagen äußern, der Notruf gewählt.“