Schlesingers Arbeitsverträge möglicherweise unwirksam

In der Affäre um die entlassene RBB-Intendantin Patricia Schlesinger liegen erste Prüfungsergebnisse der Vorfälle durch eine beauftragte Anwaltskanzlei Lutz|Abel vor. Eine London-Reise, die Schlesinger über den RBB abrechnen ließ, ist demnach nicht als dienstlich zu begründen gewesen. Die Ex-Intendantin habe zudem verschwiegen, dass sie in Begleitung ihres Mannes verreist war. Die Abrechnung der Reise und von Abendessen zeigten eine „gewisse Systematik“, urteilte Kanzlei-Vertreterin Nina Rossi. Die festgestellten Verstöße würde sie zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht als massiv bezeichnen. Eklatant zeigten sich dafür die Verfehlungen im Verwaltungsrat. Keiner der drei Arbeitsverträge Schlesingers wurden von dem Gremium auch beschlossen. Der frühere Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf informierte die Mitglieder lediglich über einen Abschluss. Sie seien daher allesamt unwirksam und fristlos kündbar, so Rossi. Immerhin: Sender – und Gebührenzahler – würde das die Fortzahlung des Intendantinnengehalts definitiv sparen.