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Senat verschiebt Beschlüsse über Shutdown-LockerungenSchüler kehren ab dem 27. April schrittweise zurückRichterinnen werden in Berlin seltener befördert als Richter

fast viereinhalb Stunden diskutierte der Senat gestern in einer Sondersitzung teils emotional über die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern. Die große Frage: Was setzt Berlin davon wie und wann um? Am Ende wurden die meisten der anstehenden Entscheidungen auf die nächste Woche verschoben.  

Der Regierende Bürgermeister kündigte nach der Sitzung an, dass der Senat erst am kommenden Dienstag Lockerungen beschließen wird: „Diese betreffen unter Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln unter anderem den Einzelhandel, den ÖPNV sowie die Religions- und Versammlungsfreiheit.“ Wie diese Lockerungen konkret aussehen werden, blieb allerdings offen – und umstritten. Fest steht laut Müller folgendes:

– Die Ausgangsbeschränkungen werden zunächst um eine Woche bis zum 27. April verlängert.

– Verboten bleiben Großveranstaltungen, Großdemonstrationen, Kirchen-, Moschee- und Synagogenbesuche.

– Geschlossen bleiben Restaurants, Bars und Clubs.

– Geöffnet werden dürfen ab 4. Mai unter Auflagen Friseursalons.

Während andere Länder die Beschlüsse vom Vortag bereits umzusetzen begannen und entsprechende Verordnungen beschlossen, muss sich der Senat erst noch über viele Details einig werden. Dazu gehören u.a. folgende Fragen:

– Werden auch Malls und Kaufhäuser geöffnet?

– Werden Gottesdienste unter Auflagen erlaubt?

– Können kleinere Kundgebungen genehmigt werden?

– Sind künftig Kontakte zu zwei weiteren Personen gestattet?

– Öffnen die Zoos jetzt doch?

Jetzt sollen erstmal die Verwaltungen „Vorlagen für die Anpassung der Vorschriften“ erarbeiten – dazu Michael Müller: „Wir gewinnen jetzt Zeit, um Rechtssicherheit zu schaffen.“ Außerdem will der Regierende sich mit Brandenburg abstimmen, was sicher sinnvoll ist, damit nicht die Berliner die wiedereröffneten Potsdamer Läden stürmen (oder umgekehrt).