Ticket zu langsam vorgezeigt: Schwerbehinderter Fahrgast bekommt BVG-Knöllchen
Eine Beschwerde erreicht den Checkpoint von einem Fahrgast, der zu lange brauchte, um sein BVG-Ticket vorzuzeigen. Die Kontrollzeit betrüge rund zehn Sekunden, so der Kontrolleur. Von Margarethe Gallersdörfer.

Aus dem Checkpoint-Kummerkasten (I): Sind Sie mal mit einem unfairen Fahrkartenkontrolleur zusammengerasselt? Dann atmen Sie jetzt tief durch! So. Folgenden Bericht schickte uns ein über 60-jähriger, schwerbehinderter Leser aus Hamburg (leicht gekürzt). Er war – und das ist wichtig – zum Kontrollzeitpunkt mit einem 24-Stunden-Ticket ausgestattet:
„Kürzlich wurde ich in einem Bus der BVG kontrolliert. Derlei Kontrollen hat die BVG ausgelagert an die Firma B.O.S. Sicherheit & Reinigung GmbH. Diese agieren wie Rollkommandos.
Da ich nun aus Hamburg komme, habe ich dummerweise erst die HVV-App geöffnet und mich über den fehlenden Fahrschein gewundert. Dann brauchte ich noch eine Sekunde um mich in der BVG-App zurechtzufinden. Meine freundliche Frage, ob der Kontrolleur mir bei der BVG-App behilflich sein könnte, wurde im Brüllton beantwortet: Er kenne sich mit Kontrollieren aus, nicht der App.
Aber es gelang mir die App zu öffnen und den gültigen Fahrschein vorzuzeigen. Dann aber eröffnete der Kontrolleur mir, dass ich leider als Schwarzfahrer zu melden sei, da ich nicht innerhalb der ,Kontrollzeit‘ mein Ticket vorgelegt hätte – diese sei mittlerweile abgelaufen.
Bei der BVG habe ich mich beschwert. Diese hat meine Buße zwar auf sieben Euro reduziert, da ich ja ein Ticket hatte, aber ich hätte in der Kontrollzeit von etwa zehn Sekunden das Ticket nicht zeigen können.“
Ob er als Schwerbehinderter nicht etwas mehr Zeit verdient hätte, fragt nun unser Leser.Bevor Sie jetzt mit dem Timer in der Hand das Ticket-Rauskramen üben, haben wir bei der BVG einmal nachgefragt – und siehe da: Eine wie auch immer geartete „Kontrollzeit“ existiert natürlich nicht. Schon gar keine von zehn Sekunden. Fahrkartenkontrollen sind keine Pistolen-Duelle! Der zuständige Kontrolleur behauptet übrigens laut BVG, unser Leser habe gar kein Ticket vorzeigen können.
Bitte gestatten Sie mir hier eine persönliche Bemerkung: Ich weiß, wem ich glaube. Schöne Grüße von einer Frau, die mit Studiticket mal ein Knöllchen bekam, weil der zuständige Berliner Fahrkartenkontrolleur sich plötzlich die Regel ausgedacht hatte, dass Führerscheine keine Lichtbildausweise seien. Dreizehn Jahre ist das her und ich bin immer noch sauer. Grah! BVG-Kontrolleure: Bitte normal benehmen.