Wahlwiederholung

kramen Sie schon mal Ihre Wahlbenachrichtigung heraus. Es könnte sein, dass sich heute entscheidet, ob in Berlin am 12. Februar tatsächlich gewählt wird oder ob die schriftlichen Aufforderungen dazu ins Altpapier wandern können. Mehrere Tage grübeln die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun schon über die Beschwerde gegen die Wahlwiederholung. Länger, als von vielen vermutet.

Für Kritiker:innen der Wiederholungswahl ein Zeichen, dass es das Bundesverfassungsgericht ernst meint und die Wahl möglichweise aussetzt – erst recht, wenn sich die Karlsruher Richter noch mehr Zeit lassen sollten. Namhafte Verfassungsrechtler halten diese Entwicklung weiterhin für unwahrscheinlich. Bis zur Entscheidung bleibt uns Wahlfußvolk nur: abwarten.