Berliner Landeswahlleiter will unterschiedliche Regeln für Wahlhelfer mit dem Bund klären

Nachtrag zur Meldung „Verwirrende Hinweise für Wahlhelfer“ (Checkpoint von gestern): Landeswahlleiter Stephan Bröchler kündigt an, die Unterschiede in den Schulungsmaterialen aus Berlin und Brandenburg in großer Runde zu thematisieren. Während in Berlin Stimmzettel mit Zusätzen in einem Beispiel als gültig gewertet werden, sieht Brandenburg den gleichen Fall als ungültig an. Das zeige, dass es sinnvoll sein könne, „sich über einzelne Fragen bundesweit noch einmal abzustimmen“, schreibt uns Bröchler. Er werde das Thema deshalb in eine der nächsten Besprechungen der Bundeswahlleiterin mit den Landeswahlleitern mitnehmen.

Mitunter scheint das Problem aber durch Schwarmintelligenz beherrschbar zu sein, wie eine Mail von Checkpoint-Leserin Angela J. nahelegt. Sie schreibt, sie sei selbst Wahlhelferin gewesen und „wir hatten sehr wenige so beschriebene Stimmzettel“. Bei diesen Zetteln sei gemeinsam entschieden worden, ob sie gültig seien oder nicht.

Gar nicht erst bis ins Wahllokal schafften es laut „B.Z.“ die verbliebenen Mieter eines Achtgeschossers in Dahlem, der zurzeit zu Luxusstudios umgebaut wird. Die PIN AG schickte die Wahlbenachrichtigungen als unzustellbar zurück ans Bezirksamt – laut dem Bericht, weil ein Bauarbeiter den Zusteller weggeschickt habe. Insgesamt konnten laut dem zuständigen Stadtrat in Steglitz-Zehlendorf 2205 Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt werden.