Anträge werden nicht bearbeitet: Berliner Cannabisvereine wollen Untätigkeitsklage vorbereiten
Obwohl alle anderen Bundesländer eine haben, gibt es in Berlin immer noch keine Zuständigkeitsverordnung für Cannabis. Dagegen wollen Berliner Anbauvereine notfalls klagen. Von Stefan Jacobs.

Am Samstag zieht die Hanfparade unter dem Motto „Legalisierung, aber richtig!“ durch Berlin, wo das Verwaltungsmotto eher „…aber langsam!“ lautet: Während die Aufgabenverteilung in allen anderen Bundesländern geregelt ist, gibt es hier immer noch keine Zuständigkeitsverordnung für Cannabis. Die Gesundheitsverwaltung informiert auf CP-Anfrage, dass die Verordnung zurzeit „für das Mitzeichnungsverfahren mit den thematisch betroffenen Senatsverwaltungen“ vorbereitet werde. Danach geht sie nacheinander in den Senat, den Rat der Bürgermeister und schließlich zur Kenntnisnahme ans Abgeordnetenhaus. Wann sie in Kraft tritt, könne aktuell nicht gesagt werden. Der Termin dürfte jedenfalls näher an der Weissagung der Cree („Erst wenn der letzte Joint geraucht ist…“) liegen als an Schabowski („sofort, unverzüglich“).
Die praktischen Folgen für die Anbauvereine beschreibt Julian von „Berlin Blatt & Blüte“ so: „Wir haben etwa 200 Mitglieder, Räume, Töpfe und eine programmierbare Beleuchtung und Bewässerung. Jeder Monat, in dem wir Miete für Räumlichkeiten zahlen müssen, die wir noch nicht nutzen dürfen, ist eine starke Belastung.“ In Absprache mit anderen Berliner Anbauvereinen wolle man eine Untätigkeitsklage vorbereiten, sollten ihre Anträge nicht binnen drei Monaten bearbeitet werden. „Es ist doch peinlich, dass es jedes andere Bundesland schafft, die Gesetzesänderung umzusetzen, nur die Hauptstadt nicht.“
P.S. Für weitere Fragen zu Berlins „High Society“ empfiehlt sich unser CP-Podcast „Weed und Wissen“ – hier entlang!