Lehrerinnen in Berlin dürfen ab sofort wieder Kopftuch tragen
Das pauschale Verbot religiöser Symbole an Schulen hat die Stadt bereits Zehntausende Euro gekostet. Nun hebt die Bildungsverwaltung den Hidschab-Bann auf. Von Daniel Böldt
Es bleibt politisch: Lehrerinnen in Berlin dürfen ab sofort wieder Kopftuch tragen. In einem Schreiben der Senatsbildungsverwaltung, das dem Checkpoint vorliegt, heißt es, dass die Verwaltung „von ihrer bisherigen wortgetreuen Anwendung des Neutralitätsgesetzes abrücken“ wird. Das Tragen „religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole“ dürfe „nur in den Fällen, in denen sich konkret die Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität abzeichnet“ untersagt werden, heißt es in dem Brief, der an alle Schuleiterinnen und Schuleiter Berlins gerichtet ist.
Freiwillig geschieht das nicht: Die Aufforderung ist Folge einer Reihe von Niederlagen des Landes Berlins vor verschiedenen Gerichten. Zuletzt bestätigt das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres, dass Berlins Neutralitätsgesetz aus dem Jahr 2005 und damit das pauschale Verbot von religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst verfassungswidrig ist. Wie genau es weitergeht mit dem Gesetz, ist noch unklar. Eine Expertenkommission empfahl vergangenen Sommer die Abschaffung. CDU und SPD wollen das Gesetz dagegen lieber rechtssicher anpassen.