Nicht mal Spesen sind’s gewesen: Eine der vier rausgeflogenen Berliner Bundestagsabgeordneten erhält kein Übergangsgeld
Vier Bundestagsabgeordnete müssen nach der wiederholten Bundestagswahl in Berlin ihre Plätze räumen. Drei können sich auf ihr Übergangsgeld freuen. Eine Abgeordnete geht allerdings leer raus. Von Stefan Jacobs

Bei seiner Sitzung am kommenden Freitag wird der Bundeswahlausschuss das Ergebnis der teilweisen Wahlwiederholung formal feststellen und damit den Abschied von vier Berliner Abgeordneten besiegeln: Ana-Maria Trasnea (SPD), Nina Stahr (Grüne), Lars Lindemann (FDP) und Pascal Meiser (Linke). Die Arbeitsverträge für deren Mitarbeiter enden laut Bundestagsverwaltung „drei Monate nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens zum Monatsende“, also Ende Juni. Die Rausgeflogenen selbst erhalten ihre Diäten (10.592 Euro pro Monat) bis März und die Kostenpauschale (5052 Euro) bis April.
Nach den Diäten gibt’s ein ebenso hohes Übergangsgeld für einen Monat pro Mitgliedsjahr, also sechs Monate lang für Meiser und je zwei für Stahr und Lindemann. Trasnea, die erst im Mai 2023 für Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) nachgerückt war, erhält kein Übergangsgeld und auch keine Altersentschädigung, wenn sie 67 wird – sofern die Regelung bis zum dafür relevanten Jahr 2061 nicht noch geändert wird.