Tausende Anträge auf Entschädigung für Berliner Eltern abgelehnt

Über 6000 Eltern haben vom Land Berlin Gelder beantragt, weil sie im Lockdown ihre Kinder betreuen mussten. Bewilligt wurde nur ein Bruchteil. Von Anke Myrrhe

Tausende Anträge auf Entschädigung für Berliner Eltern abgelehnt
Foto: Oli Scarff/AFP

Der rettende Tresen ist für viele Eltern allerdings ganz schön weit weg, denn auch das mit den Hilfen funktioniert nicht immer so, wie erhofft. Wie viele Berliner Anträge auf Zahlung von Entschädigungsleistungen nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz gestellt hätten, wollte der CDU-Abgeordnete Adrian Grasse vom Senat wissen. Denn im Gesetz steht: „Werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen oder deren Betreten untersagt und müssen erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, (...) in diesem Zeitraum die Kinder selbst betreuen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, und erleiden sie dadurch einen Verdienstausfall, erhalten sie eine Entschädigung in Geld.“

Nun haben wir allerdings in den vergangenen Wochen gelernt, dass die Grenzen des Zumutbaren deutlich unterschiedlich wahrgenommen werden von Politik und Proletariat und Homeoffice eine durchaus zumutbare Betreuung ist.

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