Berliner Senat erleichtert Zugang zur Kinder-Notbetreuung
Kinder konnten bisher nur zur Notbetreuung, wenn beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Zukünftig reicht für bestimmte Berufsgruppen ein Elternteil. Von Lorenz Maroldt, Sophie Krause
Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat die Notbetreuung neu geregelt – bisher werden nur ca. 6 % der Kinder von Eltern mit „systemrelevanten Berufen“ beaufsichtigt, bis zu 15 % wären möglich. Anspruch auf eine Notbetreuung besteht in den Kitas und Schulen der Grundstufe 1 bis 6. Bisher konnten das jedoch nur solche Familien nutzen, in denen beide Elternteile in entsprechenden Berufsgruppen arbeiteten.
Jetzt hat der Senat an dieser Stelle nachgebessert.
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