Verstoß gegen Datenschutzverordnung? Rechtliche Zweifel am Berliner „Dialogprozess Tempelhofer Feld“

Auf einem Online-Formular sollten 20.000 Berliner:innen ihre persönlichen Daten angeben. Die Versicherung für die Nicht-Weitergabe an Dritte scheint aber nicht zuverlässig zu sein. Von Lorenz Maroldt

Verstoß gegen Datenschutzverordnung? Rechtliche Zweifel am Berliner „Dialogprozess Tempelhofer Feld“
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Rechtliche Zweifel am „Dialogprozess Tempelhofer Feld“ zur Randbebauung auf dem früheren Flughafen wurden nach Checkpoint-Informationen bei der Berliner Datenschutzbeauftragten registriert. 20.000 zufällig ausgewählte Berlinerinnen und Berliner mussten für eine Beteiligung auf einem digitalen Formular persönliche Daten wie Bildungsstatus, Herkunft, Mailadresse und Telefonnummer eintragen. Ihnen wurde versichert: „Eine Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation ist nicht geplant.“ Tatsächlich aber führte der QR-Code bei der Anmeldung auf eine in Virginia registrierte Website des amerikanischen Unternehmens „Typeform“. Na ja, was soll’s – so können die USA bei der nächsten Berlinblockade die Rosinen persönlich zustellen und müssen sie nicht mehr über dem Tempelhofer Feld abwerfen.