Berliner Bezirke leiten nur wenige der 1800 Fälle von Mietüberhöhungen an die Staatsanwaltschaft weiter
In vielen der Fälle wären laut deutschem Mietrecht sogar Strafzahlungen möglich. Aber die Prüfung und Nachverfolgung ist aufwendig. Der Linken-Abgeordnete Niklas Schenker hat für die Situation nur wenig Verständnis. Von Anke Myrrhe und Daniel Böldt.

Dass es einige Berliner Vermieter nicht ganz so genau mit der Mietpreisbremse nehmen, ist bekannt. Viele übertreiben es aber offenbar derart, dass selbst mit dem moderaten Mietrecht in Deutschland Strafzahlungen möglich wären. Das zeigt eine erste Auswertung der neuen Mietpreisprüfstelle des Senats. Ergebnis: Bei rund einem Drittel aller Beratungsgespräche (28 von 87) wurden Verdachtsfälle auf „Mietpreisüberhöhung“ ermittelt (Quelle: Anfrage Schenker/Linke, DS 19/22279). Die liegt laut Wirtschaftsstrafgesetz vor, wenn die Miete 20 Prozent höher als die ortsübliche Vergleichsmiete ist.
Die Verfolgung solcher Verdachtsfälle ist jedoch aufwendig. Von den mehr als 1800 Anzeigen wegen Mietpreisüberhöhung in den vergangenen Monaten wurden nur wenige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. „Die Verfahren sind nicht einheitlich und ich habe das Gefühl die Bezirke sind überfordert“, sagte der Linken-Abgeordnete Niklas Schenker dem Checkpoint. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum das Thema nicht mit mehr Nachdruck verfolgt wird.“ Seine Hoffnung: „Die Ahndung von Mietwucher könnte so etwas wie ein ‚Mietendeckel light‘ für Berlin werden.“ Nur wird dieses Wort ganz sicher niemand mehr aus dem Giftschrank der Stadtgeschichte holen.