Drei Jahre nach Immobilien-Volksentscheid: Verschleppt der Berliner Senat die Vergesellschaftung?
Eigentlich war das Rechtsgutachten für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne von CDU und SPD für das erste Quartal 2024 geplant. Bisher ist jedoch nichts passiert. Von Ann-Kathrin Hipp.

Berliner Jubiläum! Am heutigen Donnerstag jährt sich der erfolgreiche Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne zum dritten Mal. Passiert ist seither wenig. Das von CDU und SPD geplante Rechtsgutachten (das eigentlich fürs erste Quartal 2024 anvisiert war) ist noch immer nicht in Auftrag gegeben. „Mittlerweile sind fast alle Rückmeldungen der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen eingegangen. Sobald alle Rückmeldungen vollständig vorliegen, kann der Gutachtenauftrag formuliert und das Gutachten beauftragt werden“, heißt es aus der zuständigen Finanzverwaltung auf Checkpoint-Anfrage. Welche fehlen, teilt die Verwaltung nicht mit. Warum sie fehlen? Ebenso wenig. Ein konkreter Zeitplan? Iwo. Na, herzlichen Glückwunsch.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“arbeitet derweil weiter mit der Kanzlei „Geulen & Klinger“ an einem konkreten Vergesellschaftungsgesetz. „Unsere oberste Priorität ist, ein rechtssicheres Gesetz vorzulegen. Deshalb wälzen wir jedes einzelne Thema sehr gründlich und gehen allen noch so detaillierten Fragen auf den Grund“, teilt Sprecherin Carmel Fuhg mit. Aktuell geht sie davon aus, dass die Erarbeitung „noch über dieses Jahr hinaus andauern wird“.