Die Protokolle aus Berlins Wahllokalen enthalten Fehler über Fehler
Mal gibt es kein Wählerverzeichnis, mal sind Berichte nicht unterschrieben – und eklatante Abweichungen bei der Zählung werden beschwichtigt. Einige Beispiele. Von Lorenz Maroldt
Der Befangenheitsantrag endet mit den Worten: „Um eine schnelle Entscheidung wird gebeten.“ Bis es so weit ist, blättern wir noch ein wenig in den 67 Aktenordnern (die erste Anhörung plant der Verfassungsgerichtshof ja ohnehin erst im September) …
… und stellen fest: Mal sind die Protokolle und Berichte nicht unterschrieben, mal werden schlicht und einfach keine Wählerverzeichnisse geführt, es finden sich Fehler über Fehler mit zwei, manchmal auch drei Korrekturen (Unterschiede von bis zu 15%).
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