Keine Kontrollen, wegen Unzuständigkeit: Tanzverbot an Karfreitag gilt in Berlin nur auf dem Papier

Von 4 bis 21 Uhr darf an Karfreitag nicht gefeiert werden, offiziell. Berlin drückt zwei Augen zu, denn wer für die Kontrollen zuständig sein soll, bleibt nebulös. Von Lotte Buschenhagen und Daniel Böldt

Keine Kontrollen, wegen Unzuständigkeit: Tanzverbot an Karfreitag gilt in Berlin nur auf dem Papier
Mag in Bayern kontrolliert werden, in Berlin dagegen nicht: das Tanzverbot zu Karfreitag. Foto: Imago/Frank Sorge

Wir bleiben beim Osterfest: Wie es die Tradition will, erhitzt alle Jahre wieder das sogenannte Tanzverbot an Karfreitag die Gemüter. Laut Feiertagsschutzverordnung gilt dieses am kommenden Freitag von 4 bis 21 Uhr. Der ein oder andere Club müsste also früher als gewohnt die Bässe runterregeln. Allerdings ist in Berlin bekanntlich auf nichts so sehr Verlass wie auf geteilte Zuständigkeiten. So schreibt das Bezirksamt Mitte auf Checkpoint-Anfrage: Da Verstoße vor allem in der Nachtzeit zu erwarten sind, „wäre die Frage der Kontrollen eher an die Polizei zu richten.“ Die Berliner Polizei wiederum teilt mit: „Da die Kontrolle im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Bezirksämter liegt, verweise ich höflich an deren Pressestellen.“ Na dann: Hoch das Tanzbein!

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