Nach sechs Einsprüchen gegen Berlins Wiederholungswahl: Landeswahlleiter mahnt Strukturreformen der Wahlorganisation an
2021: 18 Beschwerden, 2023: sechs. Landeswahlleiter Bröchler sieht Regierung und Parlament dennoch gefordert bei den notwendigen Strukturreformen der Wahlorganisation. Von Daniel Böldt

Update zu den Beschwerden gegen die Wiederholungswahl (CP vom 14.04.): Mit Fristende am vergangenen Sonntag sind nun insgesamt sechs Einsprüche beim Verfassungsgerichtshof gegen die Wahl eingegangen, wobei sich zwei bereits erledigt haben. Zum Vergleich: 2021 waren es ganze 18 Beschwerden – unter anderem eine vom damaligen Innensenator Andreas Geisel (SPD) selbst, 2016 waren es fünf.
Für Landeswahlleiter Stephan Bröchler, der ohnehin nicht zu Superlativen neigt, sind die Zahlen kein Anlass zur überschwänglichen Freude. „Wir befinden uns noch immer im Reparaturbetrieb“, sagte Bröchler am Checkpoint-Telefon. Zwar sei es gelungen, mit der „reibungsarmen Durchführung“ der Wiederholungswahl und des Volksentscheids „Vertrauen zurückzugewinnen“. Nun gelte es jedoch, die notwendigen Strukturreformen der Wahlorganisation weiter umzusetzen. „Jetzt sind Regierung und Parlament gefordert, zeitnah die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen“, sagte Bröchler. Immerhin: Er sei zuversichtlich, dass dies auch geschieht.