Gilt ein Riesenminion am Haus als Verunstaltung? Das sagt das Bezirksamt Pankow
Gilt der Riesenminion an einem Haus in der Danziger Straße als Verunstaltung?! Anfang Juli berichteten wir über die Werbeplanen, die seit Ende 2023 immer wieder das Eckhaus verhängen. Zuletzt „zierte” ein riesiger Minion samt Figur-Einsatz das Baugerüst, die Plastik war laut Bezirksamt „weder zulässig noch erlaubnisfähig“. Jetzt hat Katalin Gennburg (Linke) beim Senat nachgefragt, ob so ein 3D-Bananenfresser eigentlich auch unters „Verunstaltungsverbot” fällt oder nicht. Der Senat lässt das Bezirksamt Pankow sprechen – wir deklamieren:
„Ob eine Verunstaltung hier vorliegt, hängt davon ab, ob ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Betrachters verletzender Zustand geschaffen wird. Das heißt, dass die bauliche Anlage zu einem Zustand führen müsse, der als grob unangemessen empfunden wurde, das Gefühl des Missfallens wecke sowie Kritik und den Wunsch nach Abhilfe herausfordere.” Einen Bewertungsmaßstab für den Grad der Verunstaltung gebe es aber nicht – die Behörden hätten sich auf die „Wertvorstellungen eines gebildeten Durchschnittsmenschen zu stellen, der in durchschnittlichem Maße für ästhetische Eindrücke aufgeschlossen” sei. Auf den Riesenminion bezogen verneine das Bezirksamt nicht, dass „subjektiv empfundene Verunstaltung“ vorliege – aber: Eine „unzulässige Verunstaltung hat das Bezirksamt als solches nicht erkannt.”