Mobilitätsgesetz verlangt 30 Erneuerungen: Berlin schafft nur Umbau von sieben Unfallschwerpunkten

Mindestens 30 unfallträchtige Kreuzungen sollen jährlich umgebaut werden, fordert das Gesetz. Die Verkehrsverwaltung räumt ein, nur sieben Verkehrsknoten umgestaltet zu haben. Von Stefan Jacobs.

Mobilitätsgesetz verlangt 30 Erneuerungen: Berlin schafft nur Umbau von sieben Unfallschwerpunkten
Foto: imago / snapshot-photography / T.Seeliger

Das Mobilitätsgesetz verlangt auch den Umbau von jährlich mindestens 30 besonders unfallträchtigen Kreuzungen. Antje Kapek (Grüne) hat nach dem Stand der Dinge gefragt; die Antwort der Verkehrsverwaltung liegt dem CP vorab vor. Demnach waren es im vergangenen Jahr nur sieben Knoten, an denen zumeist zusätzliche Abbiegeampeln installiert wurden. Dass es so zäh vorangeht, erklärt der Senat auch mit der zunehmend knappen Kapazität der Baufirmen. Für fast die Hälfte der 30 notorisch unfallträchtigsten Brennpunkte hat er allerdings bisher gar keine Entschärfung geplant. „Dabei liegen sinnvolle Maßnahmen auf der Hand“, kommentiert Kapek. „Bauliche Umgestaltungen wie getrennte Fuß- und Radwege, Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln oder Tempokissen, kluge Ampelschaltungen und Geschwindigkeitsreduktion.“