Zuckerfest in Berlin: Schulfrei heute nur auf Antrag
Das Fasten ist vorbei: Gestern war der erste Tag des dreitägigen Zuckerfests (Eid-al-Fitr). Für die weiteren Tage können muslimische Schulkinder per Antrag freigestellt werden. Von Jessica Gummersbach.

Von sauer zu süß: Nach vier Wochen des Fastens feiern Muslime das Zuckerfest (Eid al-Fitr) und damit das Ende des Ramadan. Drei Tage lang stehen Familienbesuche und gemeinsame Gebete an, es gibt Geschenke, viel Essen und Süßes. Glück für Berufstätige und Schulkinder: Der erste Tag fiel diesmal auf einen Sonntag. Der zweite allerdings nicht.
In Berlin können Schulkinder an bestimmten christlichen, jüdischen und muslimischen Feiertagen vom Unterricht befreit werden, teilt die Bildungsverwaltung auf Checkpoint-Anfrage mit. Die Daten sind festgelegt, Eltern müssen die Schule lediglich informieren. Für dieses Jahr weist eine Verwaltungsvorschrift den 30. März als Tag des Fastenbrechens aus. „Für Montag, den 31.03.2025 müsste daher ein Antrag für die Beurlaubung gestellt werden.“ Wie viele Schülerinnen und Schüler sich freistellen lassen, werde nicht erfasst.