Berliner Logik für langsameres Fahren: Senat verzichtet auf 30er-Schilder vor Zebrastreifen
In der Diskussion um Verkehrssicherheit entscheidet sich der Senat, auch künftig nicht generell Tempo 30 vor Fußgängerüberwegen anzuordnen. Autofahrer könnten es missverstehen. Von Margarethe Gallersdörfer und Stefan Jacobs.

Anschnallen bitte, jetzt kommt Logik mit Looping: Als im parlamentarischen Mobilitätsausschuss am Mittwoch über Verkehrssicherheit diskutiert wurde, sagte Christian Haegele, Leiter der Abteilung Verkehrsmanagement beim Senat: In Berlin werde an Fußgängerüberwegen auch künftig nicht generell Tempo 30 angeordnet, weil selbst das im Einzelfall zu schnell sein könne.
Ähm, aber gilt dann nicht automatisch Tempo 50?
Auf CP-Nachfrage bestätigt die Verkehrsverwaltung Haegeles Aussage – und erklärt: Tempo 30 müsse auch nach der jüngsten StVO-Novelle in jedem Fall begründet werden (CP-Vorschlag: „Zebrastreifen“ dürfte als Begründung funktionieren). Und „durch die ausdrückliche Beschilderung von 30 km/h entsteht beim Fahrzeugführer unter Umständen der Eindruck, dass von behördlicher Seite eine Geschwindigkeit von 30 km/h als zunächst angemessen angesehen wird. Dies ist ein Unterschied zur Regelgeschwindigkeit, die sich innerorts aus der StVO als allgemeine Verkehrsregel ergibt.“
Wir lernen also: In Berlin verzichten wir auf 30er-Schilder, weil der Automobilist dann stumpf 30 km/h führe, statt in weiser Voraussicht auf 20 herunter zu bremsen, wo 50 erlaubt wäre. Es kommentiert Horst Schlämmer, stv. Chefredakteur des Grevenbroicher Tagblattes: „Weiße Bescheid, Schätzelein!“