Fünf Monate nach der Legalisierung: Das steht in der Berliner Cannabis-Verordnung
Die Umsetzung der Cannabis-Legalisierung sei „ein komplexes Thema“, so Gesundheitssenatorin Czyborra. Ein Entwurf der lang ersehnten Rechtsverordnung liegt nun dem Checkpoint vor. Von Daniel Böldt.
Zumindest ein bisschen gegen die Dealer-Kriminalität soll bekanntlich die Cannabis-Legalisierung helfen. Doch auch fünf Monate nach dem Cannabisgesetz auf Bundesebene hat Berlin immer noch keine Rechtsverordnung für Cannbisanbau-Vereinigungen erlassen.
Zwar haben sich Senat und Bezirke auf eine Aufgabenverteilung verständigt – das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) prüft und genehmigt die Anträge, die Bezirke kontrollieren die Cannabis-Clubs. Formal beschlossen ist aber noch nichts.
Ein Entwurf der Verordnung liegt dem Checkpoint mittlerweile vor. Doch beim Blick auf diesen fragt man sich ernsthaft, was der Senat die vergangenen fünf Monate eigentlich gemacht hat. Ende Juni erklärte Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) die Verzögerung damit, dass die Umsetzung der Legalisierung „eben auch ein komplexes Thema“ sei.
Für die Lösung dieses komplexen Themas braucht es in der Rechtsverordnung nun gerade mal drei Artikel. Der erste regelt, dass das LaGeSo für die Anträge zuständig ist sowie dass maximal eine Anbauvereinigung auf 6000 Einwohner kommen darf. Der zweite Artikel stellt klar, dass das Lageso für die Ahndung von Verstößen während des Antragsprozesses zuständig ist. Und der dritte Artikel bestimmt … das Inkrafttreten der Verordnung.
Immerhin: Ein FAQ für Anbauvereine und alle, die es werden wollen, hat die Gesundheitsverwaltung seit einiger Zeit auf ihrer Webseite.