Berliner Mieterverein hält „Schattenmiete“ für illegal

In vielen Verträgen steht nun eine zweite Miete. Sie soll gelten, falls der Deckel gekippt wird. Manchen Mietern schadet das schon jetzt. Aus dem Checkpoint. Von Ann-Kathrin Hipp

Berliner Mieterverein hält „Schattenmiete“ für illegal
Foto: Kitty Kleist-Heinrich

Der Deckel sitzt – Während sich die Mieten zu Jahresbeginn in 57 von 81 Großstädten erhöht haben (in Reutlingen um bis zu 12 Prozent) fallen die Preise „besonders in Berlin“ deutlich ab. Das zeigt eine Analyse von immowelt, die Angebotsmieten von Bestandswohnungen untersucht hat. Verglichen wurden die letzten vier Monate von 2019 mit den ersten vier Monaten in 2020. Das Ergebnis: In Berlin sind die Preise von 10,70 Euro auf aktuell 10,20 Euro pro Quadratmeter gesunken. Bremse?

Schattenmiete! So nennt der Berliner Mieterverein eine zweite Miete, die vereinbart wird – für den Fall, dass der Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Zwar zahlt der Mieter vorerst die Miete nach Mietendeckel, verpflichtet sich aber vertraglich, die Differenz nachzuzahlen, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig herausstellen. Vermieterverbände raten Eigentümern zu dieser „finanziellen Absicherung“. Rainer Wild vom Mieterverein spricht auf Checkpoint-Anfrage von einem „massiven Problem“. Aus seiner Sicht ist die Praxis nicht zulässig, da es laut AGB-Recht nicht möglich sei, zwei Miethöhen zu vereinbaren. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Wohnen ist die Schattenmiete „grundsätzlich wohl rechtlich zulässig“, sozusagen als „aufschiebende Bedingung“. Klarheit bringen soll – auch für die Verwaltung – ein Gerichtsurteil.

Zum Nachteil für MieterInnen wird die Unklarheit bereits ganz konkret: Die Deutsche Wohnen hat einem Wohnungsinteressenten den Abschluss eines Mietvertrags (vorerst) verweigert, weil das Jobcenter bisher nur bewilligt hat, die Miete nach Mietendeckel zu übernehmen. Für die Übernahme der „Schattenmiete“ liegt keine Bestätigung vor. „Sowohl Sie als Mieter als auch wir als Vermieter benötigen die Sicherheit, dass die dann zu zahlenden Differenzen für Sie übernommen werden“, begründet das Wohnungsunternehmen. In der Pressestelle heißt es auf Checkpoint-Anfrage der „Fall ist bekannt“ – weitere Reaktionen gab es bis Redaktionsschluss nicht.