Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde zur Wiederholungswahl ab
Apropos schöner Wählen: Fast zwei Jahre nach der Wiederholungswahl in Berlin hat das Bundesverfassungsgericht nun in der Hauptsache entschieden: Die Wahl (also die Wiederholung) war rechtmäßig, die Verfassungsbeschwerde der SPD-Abgeordneten Jan Lehmann und Matthias Kollatz wurde abgelehnt. Lehmann kommentiert: „Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache jetzt entschieden hat, auch wenn ich die Folgen für problematisch halte. Die ursprünglich 2021 gleichzeitig stattfindende Bundestagswahl wurde nur in Teilen wiederholt, während die Berlin-Wahlen komplett wiederholt werden mussten. Zwei unterschiedliche Maßstäbe für den gleichen Wahltag – das schadet dem Vertrauen in unsere demokratischen Wahlen.“ Das Gericht sah es anders. Und muss in dieser (oder ähnlicher Sache) hoffentlich nie wieder bemüht werden.
By the way: Noch 25 Tage bis zur Bundestagswahl.