Das BA Tempelhof-Schöneberg verstößt gegen den Datenschutz
Das BA Tempelhof-Schöneberg verstößt gegen den Datenschutz – und hat das jetzt auch schriftlich: Bei der Weiterbewilligung von Sozialleistungen wurde
1) ohne nachvollziehbare Begründung verlangt, Kontoauszüge über einen Zeitraum von sechs Monaten einzureichen - zulässig sind grundsätzlich nur drei Monate.
2) nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass Ausgaben geschwärzt werden dürfen - so konnten unerlaubter Weise Rückschlüsse auf u.a. Herkunft, Meinung, Gesundheit, Sexualleben und Mitgliedschaften gezogen werden.
Die Datenschutzbeauftragte schreibt, sie behalte sich „weitere aufsichtsrechtliche Mittel vor, falls ein Widerholungsfall festgestellt wird“. In anderen Bezirken könnte sowas natürlich nie passieren – oder?